Ausgleichsmaßnahmen "Am Sonnenbrink".

Antrag vom 27.06.2015 an den Bohmter Ausschuss Planen, Bauen und Umwelt

Ausgleichsmaßnahmen und Gestaltung des geplanten Baugebietes "Am Sonnenbrink".

Vorweg: Sicher besteht Einverständnis darüber, dass Wohnen in der Gemeinde langfristig attraktiv sein soll. Das sollte auch für neue Wohnbaugebiete gelten. Die Gemeinde Bohme wirbt seit Jahren mit attraktiver Wohnlage und mit der "Nähe zur freien Natur, der ausgezeichneten Infrastruktur sowie dem idyllischen Leben in ländlicher Umgebung."

Auch im Flächennutzungs- und im Landschaftsplan der Gemeinde Bohmte
wird wiederholt hingewiesen auf

  • die Schaffung und Vernetzung von Grünachsen,
  • die Ausweisung von Grüngürteln,
  • den Aufbau vielfältiger Ortsränder und insbesondere bei Neubaugebieten
  • die Ausweisung von breiten Grüngürteln mit Gehölzen.


Hiermit beantragen wir:

1. Die erforderliche Ausgleichsmaßnahme für das geplante Baugebiet Am Sonnenbrink ist in der nicht zu bebauenden Spitze zwischen der Straße Hinterfelde und der Schützenstraße, gegenüber dem Stallbau Wellner, auszuweisen.

2. Bestandsschutz für die Eichenbäume an der Straße Hinterfelde.

3. Planung und Schaffung eines 4 Meter breiten Streifens mit Feldgehölzen entlang der Schützenstraße im Plangebiet.

Die Punkte 1-3 werden wie folgt begründet:

Aufwertung des Siedlungsbereiches durch die Ausweisung der Ausgleichsfläche im Plangebiet. Die Zahlung von Ersatzgeld in einen Pool hätte dagegen den gravierenden Nachteil, dass die Gemeinde das Entscheidungs- und Zugriffsrecht für Kompensationsprojekte im Gebiet der Gemeinde Bohmte aufgeben würde.

Verbesserung des Landschaftsbildes.

Teilvernetzung von Biotopen.

Die Erholungsfunktion in Nahbereich wird deutlich verbessert.

Schaffung einer Grünachse von der Schützenstraße (Gehölzstreifen) über die Straße  Hinterfelde (Eichenbäume) weiter entlang der Straße zum Flugplatz (Gehölzstreifen) bis in den Nahbereich der Hunte. Die Biotopvernetzung in Bohmte durch die Schaffung von Grünachsen ist eine der zentralen Forderungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bohmte. Der besonders geringe Waldanteil, von nur ca. 10 % der Gesamtfläche der Gemeinde Bohmte würde durch die dargestellten Maßnahmen ein wenig ausgeglichen.

4. Verlegung der Zufahrtsstraße vom bisherigen Bereich am Graben in einen übersichtlicheren Bereich der Straße Hinterfelde. Im Bereich der bisherigen Straßeneinmündung am Bachlauf (Straße Hinterfelde) würde sich die Anbindung mit einem Fußweg in das zukünftige Baugebiet anbieten.  

Begründung zu Punkt 4:

Die Straße Hinterfelde bietet aufgrund des kurvigen Straßenverlaufes  im bisher vorgesehenen Einmündungsbereich der Erschließungsstraße erhebliche Risiken in Bezug auf Übersicht und Verkehrssicherheit. Durch eine Umlegung des Einmündungsbereiches der Erschließungsstraße in östlicher Richtung ließen sich diese Risikofaktoren mindern.

Wir bitten gesondert über die einzelnen Punkte abstimmen zu lassen.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN